Positionen

Für ein sanierungsorientiertes Handeln und starke Gläubiger

Das Deutsche Insolvenzrecht hat im internationalen Vergleich bereits einen hervorragenden Standard erreicht. Gleichwohl weisen die Insolvenzordnung und die Insolvenzpraxis gravierende Mängel auf, vor allem bei der effektiven Gläubigerbeteiligung und Gläubigermitwirkung.

Für die Zukunft gilt:

Strukturen zu schaffen, welche langfristig den Aufbau einer starken aktiven Gläubigerbeteiligung in Deutschland fördern und gewährleisten und gesamtheitlich betrachtet, zu einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland führen.

Aktuelle Stellungnahmen

ESUG:

  • 04.06.2011: Stellungnahme der des GSV zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen BR-Drs. 127/11.[PDF]

    Folgende 10 Punkte werden besonders hervorgehoben: 
         1. Konzentration durch Professionalisierung
         2. Zulässigkeitshürden senken
         3. Keine Zwei-Klassen-Unternehmen und keine die Unabhängigkeit gefährdende
             Institutsverwaltung! Anreize und Optionen schaffen!
         4. Aktives Vorschlagsrecht und schnelle Beteiligung der Gläubiger
         5. Schnelle Eröffnung und schneller Einstieg in die Sanierung
         6. Eigenverwaltung nur mit objektiven Zugangskritierien – keine Eigenverwaltung ohne
             Quotengarantie
         7. Stärkung des Planverfahrens –  kein Zugang ohne  Quotengarantie
         8. Entstigmatisierung des Insolvenzverfahrens
         9. Strukturveränderung der Vergütung in Insolvenzverfahren
         10. Insolvenzverschleppung stoppen durch Verzicht auf Kostendeckung

  • 24.02.2011. Kurze Stellungnahme: Der GSV begrüßt die Absicht der Bundesregierung, über eine stärkere Beteiligung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und die Verbesserung der Sanierungsmöglichkeiten auch die Stigmatisierung des Insolvenzrechts als eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten zu definieren. Er sieht die Bundesregierung mit dem jetzt vorliegenden Entwurf auch auf dem richtigen Weg. Es gibt jedoch in zentralen Bereichen noch Anpassungs- und Änderungsbedarf, um Missbräuche und schädliche Auswirkungen auf die Praxis der Insolvenzabwicklung zu vermeiden. Gemeinsam mit den Verbänden der Wirtschaft wird der GSV daher Verbesserungsvorschläge erarbeiten, die auch von allen anderen wirtschaftlich Betroffenen als notwendige und zielführende Ergänzung des jetzt vorliegenden Entwurfes angesehen werden.
  • 23.02.2011. Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen. [PDF]
  • 13.10.2010. Stellungnahme der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. zum Diskussionsentwurf des BMJ für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen. [PDF]

FISKUSVORRECHT:

  • 12.07.2010. Der GSV wehrt sich. Stellungnahme zu Ziff. 5 Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren. [PDF]
  • 07.06.2010. Die Bundesregierung erwägt eine Wiedereinführung des sogenannten "Fiskusvorrechtes im Insolvenzverfahren". Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2011und des Finanzplans bis 2014. [PDF]